Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 durch die Bundesrepublik Deutschland sind alle Bundesländer beauftragt, ihr Schulsystem dahingehend zu verändern, dass ein barrierefreier Zugang zum einem allgemeinen, inklusiven Schulsystem für alle Menschen uneingeschränkt möglich ist.
Seit dem 1. August 2015 ist das Recht auf inklusive Beschulung in Baden-Württemberg gesetzlich verankert.
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an allgemeinen Schulen können zielgleich oder zieldifferent unterrichtet werden.
Inklusion in unserer Schule bedeutet:
- In jeder Klasse sind Kinder mit unterschiedlichsten Bedürfnissen (Förderbedarfen). Deren Förderung ist Aufgabe der allgemeinen Schule.
- Kinder mit „“Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot“ sind Regelschüler unserer Schule wie alle anderen Kinder auch.
- Kinder mit „Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot“ erhalten zusätzliche Förderung durch entsprechende sonderpädagogische Lehrkräfte.
- Schulbegleiterinnen sind alltägliche Praxis (z.B. bei Kindern mit Autismus).
- Auch Außenklassen oder integrative Maßnahmen eines SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum) können im Rahmen inklusiver Beschulung selbstverständlicher Teil einer Regelklasse sein.