Das Aufgabengebiet einer Beratungslehrkraft umfasst …
- die Beratung von Lehrerinnen und Lehrern
- die Beratung von Schülerinnen und Schülern
- die Beratung von Eltern
bei folgenden Anliegen:
- Fragen zur Schullaufbahn wie Einschulungsuntersuchungen und Schulwechsel allgemein
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten wie Leistungsabfall, Leistungsschwankungen, Teilleistungsschwächen in einzelnen Fächern, kognitiver Unterforderung oder Konzentrationsproblemen
- Verhaltensauffälligkeiten
- bei Bedarf stellen Beratungslehrkräfte auch Kontakt zu außerschulischen Institutionen (z.B. schulpsycholog. Beratungsstelle, Berufsberatung, örtliche soziale Dienste …) her
Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht.
Informationen durch KLICK aufs Bild |
Kontakt:Sabine Stamm |