Das Aufgabengebiet einer Beratungslehrkraft umfasst …
- die Beratung von Lehrerinnen und Lehrern
- die Beratung von Schülerinnen und Schülern
- die Beratung von Eltern / Erziehungsberechtigten
bei folgenden Anliegen:
- Fragen zur Schullaufbahn wie Einschulungsuntersuchungen und Schulwechsel allgemein
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten wie Leistungsabfall, Leistungsschwankungen, Teilleistungsschwächen in einzelnen Fächern, kognitiver Unterforderung oder Konzentrationsproblemen
- Verhaltensauffälligkeiten
- bei Bedarf stellen Beratungslehrkräfte auch Kontakt zu außerschulischen Institutionen her, z.B. schulpsycholog. Beratungsstelle, örtliche soziale Dienste, u.a.m.
Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht.
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Kontakt:Anne-Catherine Schwake-Bäßler |